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  07 und H Kennzeichen

Kennzeichen

Für das H-Kennzeichen, ist ein Oldtimer - Gutachten gemäß § 23 StVZO erforderlich. Die Originalität (siehe "Anforderungskatalog") muss gegeben sein. Bei einigen Merkmalen kann im Einzelfall davon abgewichen werden (Absprache mit dem zuständigen Oldtimer - Fachmann). Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein (Abmeldezeiträume unterbrechen diese Zehnjahresfrist nicht), d.h. sie müssen mindestens 20 Jahre alt sein. Sogenannte "Hot-Rod" Fahrzeuge werden grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, der Umbau erfolgte vor mehr als 20 Jahren. Ausnahmen sind in den Fällen möglich, in denen im Anforderungskatalog ausdrücklich ein anderer Sachverhalt aufgeführt wird. Die Fahrzeuge und deren Umbauten müssen immer den Vorschriften der StVZO genügen. z.B. sind scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig.

 

Anmerkung des DEUVET. Satz 1 ist etwas missverständlich formuliert. Es wird hier zum Ausdruck gebracht dass Veränderungen am Fahrzeug mindestens 20 Jahre zurückliegen müssen, um als historisch anerkannt zu werden. Bei einem gerade 30 Jahre alt gewordenen Fahrzeug trifft Satz i genau zu. Selbstverständlich kann aber auch ein derzeit weitaus älteres Fahrzeug als historisch anerkannt werden, dessen letzte Veränderung oder Umbau vor mindestens 20 Jahren stattgefunden hat. Lediglich Umbauten, diejünger als 20 Jahre sind, können die Anerkennung verhindern, falls sie nicht aus den im Katalog genannten Gründen dennoch anerkennungsfähig sind.

 

Wenn Ihr Wagen gut gepflegt, im Original erhalten oder originalgetreu restauriert ist, steht einer Anerkennung als Oldtimer nichts im Weg.

Das vorgestellte Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. Als Voraussetzung dafür gilt eine bestandene HU und mindestens ein Zustand 3 aus den einschlägigen Bewertungsstufen der Oldtimerliteratur.

Quelle: Bundesverband Deutscher Motorenveteranen-Clubs

 

Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimer vom TÜV-Süd

07er das einzige sinnvolle Wechselkennzeichen in Deutschland

1994 wurde das rote Oldtimer – Kennzeichen eingeführt, man nennt es auch umgangssprachlich 07-Nummer. Nachdem die schadstoffabhängige KFZ-Steuer eingeführt wurde, die den Unterhalt von Oldtimer drastisch verteuert hatte, wurde eine neue Zulassungsform gefordert. So wurde ein bezahlbares, für Fahrzeuge mit einer geringen Jahresfahrleistung, Wechselkennzeichen eingeführt. Mit diesem 07er-Kennzeichen können bis zu 10 Fahrzeugen – Autos, LKW, Traktoren, Motorräder sowie Kleinkrafträder- abwechseln bewegt werden. Als Fahrzeugpapieren dient nur ein Rotes - Fahrzeugscheinheft, in das die Zulassungsstelle die wichtigsten Daten aller Fahrzeuge des Halters einträgt. Es werden nur Oldtimer, mit bestandenen Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 StVZO, eingetragen. Dieses Heft und ein Fahrtenbuch muss während der Fahrt mitgeführt werden.

07er-Oldtimer müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie H-Kennzeichen-Oldtimer, also mindestens 30 Jahre alt und in gutem, originalem oder originalgetreuem Zustand (gemäß § 23 StVZO) sein. Besonders interessant ist die rote Kennzeichen für Sammler, die mehrere Fahrzeuge besitzen und diese nur sporadisch fahren, denn es wird ausschließlich die steuerstärkste Fahrzeugkategorie berechnet, alle weiteren laufen steuerfrei mit. Das heisst: Wer mindestens einen Pkw, Lkw, oder Anhänger auf die 07er zulässt, zahlt 191 Euro pro Jahr, wer nur Motorräder eintragen lässt, ist mit 46 Euro Steuer dabei.

Quelle: Oldtimer Markt

 

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